Zielgruppen


  • Grundsätzlich Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge i. S. des BVFG über 27
       Jahre,bis zu drei Jahre nach Einreise.
  • Grundsätzlich Ausländer über 27 Jahre, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten,
       i. S. § 44 AufenthG, bis zu drei Jahre nach Einreise bzw. nach Erlangung des auf Dauer
       angelegten Aufenthaltsstatuses.
  • Bereits länger im Bundesgebiet lebende Zuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler) über 27
       Jahre in konkreten Krisensituationen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Beratung
       ausschließlich im Rahmen freier Beratungskapazitäten erfolgt. In diesem Zusammenhang ist
       vorrangig der Beratungsbedarf von Ausländern zu decken, die gem. § 44a Abs. 1 Ziffer 2
       AufenthG zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind.

 Die Migrationserstberatung für erwachsene Zuwanderer steht auch unter 27jährigen Zuwanderern offen, wenn diese typische Probleme erwachsener Zuwanderer haben, die besser von den Erwachsenenmigrationsdiensten bearbeitet werden können.

  • Neu eingereiste Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen
  • Kontingentflüchtlinge aus den GUS-Staaten
  • Flüchtlinge nach Erhalt der Anerkennung
  • Weitere neu zugewanderte Migrantinnen und Migranten, die sich dauerhaft niederlassen
       sowie ihre Familien, wie
  • Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten
  • Nachgezogene Ehepartnerinnen und Ehepartner
  • EU-Angehörige
  • Bereits länger hier lebende Zuwanderinnen und Zuwanderer, die an einem Integrationskurs
       teilnehmen
  • oder einen besonderen psychosozialen Beratungsbedarf haben
  • Mitarbeitende sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Einrichtungen kommunaler
       und freier Träger
Suche
 
Kontakt zum Bereich
Migrationsberatung für Erwachsene
Straße der Jugend 33
03050 Cottbus

Bereichsleiterin
Solveig Reichwald
T: 03 55 / 4 88 99 88
F: 03 55 / 4 99 79 57