Vorsorgemöglichkeiten

Der Betreuungsverein des Diakonischen Werkes e.V. informiert und berät zu den Themen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Mit einer Vorsorgevollmacht wird die Vertretung für den Fall geregelt, dass die eigene Fähigkeit Entscheidungen zu treffen, z.B. aufgrund von Erkrankung oder Behinderung, eingeschränkt ist. Erwachsene Kinder können z.B. von ihren Eltern bevollmächtigt werden, behördliche, gesundheitliche und andere alltägliche Angelegenheiten stellvertretend zu regeln.

Eine Betreuungsverfügung kann genutzt werden, wenn keine Vertrauensperson bevollmächtigt werden kann und Vorgaben für einen zukünftigen Betreuer festgelegt werden sollen.

Mit einer Patientenverfügung werden Entscheidungen über Behandlungsmaßnahmen am Lebensende festgelegt zu einer Zeit, wo noch die eigene Entscheidungsfähigkeit besteht. Eine Patientenverfügung ist seit 2009 gesetzlich verbindlich geworden. Eine zusätzliche ärztliche Beratung wird unbedingt empfohlen.

Unsere Beratung umfasst auch die Frage, wie eine Vorsorgevollmacht erstellt werden soll. Zudem beraten und unterstützen wir tätige Bevollmächtigte bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Unser Betreuungsverein informiert kostenfrei.

Bei Interesse stehen wir auch gern als Referenten für Informationsveranstaltungen zu diesen Themen zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!

Hilfreiche Publikationen: Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen inkl. Vordrucken: Betreuungsrecht 

Broschüre „Patientenverfügung“ des BMJV mit Informationen und Textbausteinen zur Erstellung einer Patientenverfügung: Patientenverfügung
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Kontakt zum Bereich
Betreuungsverein
Ostrower Straße 13b
03046 Cottbus

Ansprechpartner

Jürgen Balzar
T: 03 55 / 3 83 24 70
F: 03 55 / 3 83 24 71