Das Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt die gesetzliche Vertretung für Menschen ab dem 18. Lebensjahr.

Das Amtsgericht kann eine rechtliche Betreuung einrichten für Menschen, die bedingt durch Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderung Hilfe benötigen, um den Alltag zu organisieren und um ihre Rechte geltend zu machen.

Eine rechtliche Betreuung ist eine regelnde und organisierende Hilfe. So kann eine Betreuerin oder ein Betreuer zum Beispiel für die Haushaltsführung einen ambulanten Pflegedienst organisieren oder das Konto der Betreuten verwalten. Ein(e) Betreuer(in) ist dagegen nicht verpflichtet z.B. Einkäufe zu erledigen oder Pflegeleistungen durchzuführen.

Leitgedanken des Betreuungsrechts sind die Erhaltung der Selbständigkeit und die Achtung der Wünsche der betreuten Menschen.

Das Betreuungsrecht betont die Bedeutung der ehrenamtlichen Betreuung und die Vorrangigkeit privater Vorsorge durch Vorsorgevollmachten. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, persönliche Angelegenheiten zu entscheiden für den Fall, dass man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
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Kontakt zum Bereich
Betreuungsverein
Ostrower Straße 13b
03046 Cottbus

Ansprechpartner
Jürgen Balzar
T: 03 55 / 3 83 24 70
F: 03 55 / 3 83 24 71