Angebote

 
Beratung und Förderung
Unsere Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym sowie unabhängig von Konfession, Weltanschauung und Nationalität.
Die Migrationserstberatung ist mit allen maßgeblichen Integrationspartnern vor Ort wie Behörden, Integrationskursträgern vernetzt.
Wir helfen und begleiten:
  • bei der Suche nach einem geeigneten Deutschkurs
  • bei der Unterbringung der Kinder
  • über Fragen zu Schule, Ausbildung und Arbeitsaufnahme
  • über das deutsche Bildungs- und Sozialsystem und den Umgang mit Behörden:
  • bei der Ermittlung der individuellen Ressourcen und des Ausbildungs- und
       Qualifizierungsbedarfs
  • zur Klärung und Sicherung sozialer Leistungsansprüche
  • bei Fragen zum Aufenthalt in Deutschland und zur Familienzusammenführung
  • zur Bewältigung persönlicher Krisen und familiärer Konflikte
  • bei der Alltagsbewältigung in der Gesellschaft (Versicherung,
  • Gesundheitsprävention etc.)
  • bei der sozialen Integration (u.a. Sport- und Kulturvereine,
       Selbsthilfegruppen,Kirchengemeinden)
  • über weiterführende Fachdienste und sonstige integrationsfördernde Maßnahmen.

 
Die Integrationskurse werden durch eine Migrationserstberatung ergänzt.
Zum 1. Januar 2005 ist die Sozialberatung für erwachsene Spätaussiedler aus der bisherigen Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern übergegangen und mit der Ausländersozialberatung zu einer einheitlichen Migrationserstberatung für alle erwachsenen Zuwanderer (über 27 Jahre) zusammengelegt worden.
Der Schwerpunkt des migrationsspezifischen Erstberatungsangebots liegt auf der bedarfsorientierten Einzelfallberatung zur Initiierung des Integrationsprozesses. Das Beratungsangebot soll den erwachsenen Zuwanderer durch eine individuelle, unmittelbar nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet einsetzende, zeitlich befristete Beratung und Begleitung befähigen, sein Leben in Deutschland selbständig in die Hand nehmen zu können.
Mit der Durchführung der bundesweit angebotenen Migrationserstberatung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragt, das sich dabei der Träger der Freien Wohlfahrtspflege bedient. Die Standorte der Beratungsstellen richten sich nach den Standorten der Integrationskurse.
 
Für die vorgenannten Zielgruppen stellt der Bund in jedem Land ein Grundberatungsangebot (einschließlich Durchführung der sozialpädagogischen Betreuung für Spätaussiedler während der Integrationskurse und Hilfestellung bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten für Spätaussiedler während der Integrationskurse) über die Träger der derzeitigen Beratungsstrukturen bereit. Da die Bereitstellung eines flächendeckenden Beratungssystems durch den Bund - auch unter Einbeziehung der Strukturen der Jugendmigrationsdienste - mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen nicht realisierbar erscheint, sollten die Standorte der zukünftigen Migrationserstberatung insbesondere dort angesiedelt werden, wo schwerpunktmäßig die Durchführung der Integrationskurse erfolgen wird.
Es liegt im gemeinsamen gesamtstaatlichen Interesse, das Grundberatungsangebot der zukünftigen Migrationserstberatung für erwachsene Zuwanderer (unter Einbeziehung der Beratungsstrukturen der Jugendmigrationsdienste) durch ein entsprechendes Engagement der Länder zu ergänzen, schon, um auch die sozialpädagogische Betreuung und die Kinderbetreuung während der Integrationskurse auch für Ausländer sicherzustellen. Das vom Bund bereitzustellende Grundberatungsangebot sollte daher an die länderspezifischen Beratungsstrukturen „angedockt“ werden. Dabei sollten Kooperationsformen entwickelt werden, die verstärkt das jeweilige Engagement des Landes und die Effektivität regionaler Beratungsstrukturen berücksichtigen.
Anlässlich der Sitzung der Argeflü am 8./9. Juni 2004 haben die Länder den hohen Stellenwert der Migrationsberatung („Zentraler Bestandteil der Integrationsförderung“) ausdrücklich betont und (auch für die Zukunft) auf ein gemeinsames Engagement von Bund und Ländern in diesem Bereich abgestellt. Dies kommt auch im Beschluss der ad hoc – Arbeitsgruppe „Migrationsspezifisches Beratungsangebot“ der Argeflü vom August 2004 zum Ausdruck.
Eine Kooperation zwischen Bund und Ländern sollte jedoch nicht auf der Grundlage eines auf gegenseitiger Abhängigkeit beruhenden Finanzierungsmodells (vgl. hierzu negative Erfahrungen des im Bereich der Ausländersozialberatung praktizierten
Kofinanzierungsmodells) erfolgen. Soweit die Länder auch zukünftig bereit sind, sich im Bereich der Migrationsberatung finanziell zu engagieren, kann dies ergänzend zum Grundberatungsangebot des Bundes erfolgen. Auch das Engagement der Länder (und Kommunen) entscheidet damit über die Quantität und Qualität der Beratungsstrukturen vor Ort. Dies gilt auch für das zukünftige finanzielle Engagement der Träger.
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Kontakt zum Bereich
Migrationsberatung für Erwachsene
Straße der Jugend 33
03050 Cottbus

Bereichsleiterin
Solveig Reichwald
T: 03 55 / 4 88 99 88
F: 03 55 / 4 99 79 57